Kaufinformationen nach DIN EN 16582-1

Beim ROOS Selbstbau Schwimmbad handelt es sich um einen Bausatz für ein in den Boden eingelassenes Schwimmbecken.
Abmessungen, Wassertiefe, Wasservolumen und Bestandteile des Schwimmbecken-Bausatzes können Ihrem persönlichen Angebot entnommen werden.
Zum Aufbau sind mindestens 2 Personen erforderlich.
Die Zeit, die in etwa erforderlich ist, den Schwimmbecken-Bausatz zu montieren (ausgenommen Erdarbeiten, Maurer- und Betonarbeiten und Verfüllung) beträgt nach unseren Erfahrungen ca. 2 Tage (bei Standardausführung und handwerklicher Erfahrung)
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Wasserdichtheitsklasse: W1

Sicherheitshinweise

Die Verwendung eines Schwimmbecken-Bausatzes setzt voraus, dass er mit den Sicherheitsvorschriften übereinstimmt, die in der Betriebs- und Wartungsanleitung beschrieben sind.

Zu jeglichen geltenden Anforderungen an die Installation sind die örtlichen baurechtlichen Anforderungen zu Rate zu ziehen.

Um ein Ertrinken oder andere ernsthafte Verletzungen zu verhindern, wird besondere Aufmerksamkeit darauf gerichtet, den Zugang zum Schwimmbecken mit einer Schutzeinrichtung zu sichern, da sich Kinder unter 5 Jahren unerwartet Zugang zum Schwimmbecken verschaffen können.

Beim Baden sind die Kinder ununterbrochen von einer erwachsenen Aufsichtsperson zu beaufsichtigen.

Das Springen ins Wasser kann zu erheblichen Verletzungen führen. Wir empfehlen, den Zugang zum Schwimmbecken mit einer Schutzeinrichtung zu sichern und die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht zu beachten.

Geeignete Schutzeinrichtungen zur Sicherung des Zugangs zum Schwimmbecken können Zäune, Abdeckungen, Überdachungen usw. sein.

 

Das Schwimmbad muss ausgestattet sein mit:

o    dem in Bild 1 dargestellten Piktogramm und/oder dem folgenden Text: „Warnhinweis: Kinder niemals unbeaufsichtigt lassen – Ertrinkungsgefahr.“; und

o    dem in Bild 2 dargestellten Piktogramm und/oder dem folgenden Text: „Nicht springen.“, sofern zutreffend.

Das Piktogramm muss am Schwimmbecken oder in einem Abstand von höchstens 2 m an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden.

 

Bild 1

 

Bild 2

Warnhinweis: Kinder niemals unbeaufsichtigt lassen – Ertrinkungsgefahr

In einem Schwimmbecken besteht die größte Gefahr für Kinder unter 5 Jahren im Ertrinken und es wird daher empfohlen, entweder während des Badens oder zu jedem anderen Zeitpunkt, dass der unberechtigte Zugangs zum Schwimmbecken verhindert werden sollte, die Grundstücksgrenze oder die nähere Umgebung des Schwimmbeckens abzusichern.. Wenn das praktisch nicht möglich ist, sollten die Eltern die Zugangseinrichtungen zum Schwimmbecken sichern, wenn es nicht benutzt wird.

Die Sicherheit Ihrer Kinder hängt ausschließlich von Ihnen ab! Die größte Gefahr besteht bei Kindern unter 5 Jahren. Unfälle passieren nicht nur anderen! Seien Sie darauf vorbereitet, zu reagieren!

Denken Sie daran, dass Sie als Eltern zu jedem Zeitpunkt für die Sicherheit Ihres Kindes verantwortlich sind!

Achten Sie darauf, dass:

  • Kinder ständig aktiv und wachsam beaufsichtigt sind. Die beaufsichtigende Person muss im Notfall das Kind aus dem Wasser retten und den Rettungsdienst rufen können;
  • ein Erwachsener als Aufsichtsperson für die Sicherheit verantwortlich ist;
  • Sie die Überwachung verstärken, wenn das Schwimmbecken von mehreren Personen benutzt wird;
  • Sie Ihrem Kind so früh wie möglich das Schwimmen beibringen;
  • Sie Erste Hilfe lernen (Wiederbelebung), besonders die Fertigkeiten, die beim Ertrinken und Ersticken von Kindern von Bedeutung sind;
  • Sie Springen in Gegenwart kleiner Kinder verbieten;
  • Sie Rennen und lebhaftes Spielen um das Schwimmbecken herum verbieten;
  • Sie Kindern, die nicht schwimmen können oder schwache Schwimmer sind, nicht erlauben, ohne entsprechende Schwimmhilfen (PSA – Persönliche Schutzausrüstung) zu tragen in das Schwimmbecken zu gehen;
  • Kinder, die nicht schwimmen können oder schwache Schwimmer sind, nicht ohne Begleitung in das Schwimmbecken gehen dürfen;
  • Sie keine Spielsachen in der Nähe des Schwimmbeckens oder im Schwimmbecken liegen lassen, wenn es nicht überwacht wird;
  • Sie das Wasser immer klar und hygienisch unbedenklich halten;
  • Sie Produkte für die Wasseraufbereitung nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren;

Stellen Sie sicher, dass Sie:

  • ein Telefon in der Nähe des Schwimmbeckens zur Verfügung haben, sodass Sie Ihr Kind nicht unbeaufsichtigt lassen müssen, während Sie telefonieren.

Außerdem können bestimmte Vorrichtungen zur Sicherheit von Kindern unter 5 Jahren beitragen:

  • persönliche Schutzausrüstung für Kinder;
  • Sicherheitszaun, dessen Tor ständig geschlossen ist (z. B. kann eine Hecke nicht als Barriere betrachtet werden, aber eine Wand oder ein Holzzaun wäre geeignet, um den unberechtigten Zutritt von Nachbarn oder Tieren zu verhindern);
  • manuell oder automatisch angetriebene Schutzabdeckung, die ordnungsgemäß montiert und gesichert ist;
  • elektronische Bewegungs- oder Falldetektoren, in Betrieb und funktionsfähig;

Diese Vorrichtungen können unter keinen Umständen eine sorgfältige Überwachung während des Badens ersetzen.

Bei einem Unfall:

  • ist das Kind schnellstmöglich aus dem Wasser zu holen;
  • ist sofort der Rettungsdienst zu rufen und sind dessen Anweisungen zu folgen;
  • ist nasse Bekleidung durch warme Decken zu ersetzten.

Merken Sie sich Notfall-Telefonnummern und bringen sie diese in der Nähe des Schwimmbeckens an:

  • Feuerwehr;
  • Medizinischer Notdienst;
  • Giftzentrale.

Die Sicherheitsanweisungen müssen darauf hinweisen, dass das Schwimmbecken nicht benutzt werden darf, wenn das Filtersystem beschädigt ist.

Gegebenenfalls:

  • nicht springen;
  • nicht auf dem Beckenrand laufen.

Als Schwimmbeckenbesitzer sind Sie für die Personen verantwortlich, die Ihr Schwimmbecken benutzen. Deshalb:

  • niemals die eigenen Kinder und andere Nichtschwimmer im Schwimmbecken und in der Nähe des Schwimmbeckens unbeaufsichtigt lassen, auch nicht für einen kurzen Augenblick;
  • dafür sorgen, dass Ihre Kinder so früh wie möglich schwimmen lernen;
  • sicherstellen, dass das Wasser hygienisch unbedenklich ist;
  • Kenntnisse der Ersten Hilfe in regelmäßigen Abständen auffrischen;
  • Produkte zur Wasseraufbereitung nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren;

Verhaltensregeln mit den Kindern besprechen, bevor sie das Schwimmbecken benutzen dürfen und aufklären, welche Gefahren in Wassernähe bestehen, sobald die Kinder das entsprechende Alter erreicht haben;

Schwimmbadfachunternehmen kontaktieren, wenn Fragen zur sicheren Nutzung des Schwimmbeckens bestehen.

Die folgenden Ausrüstungsgegenstände können eine zusätzliche Sicherheit am Schwimmbecken bieten. Ihr Schwimmbadbaufachberater kann Sie dazu beraten:

o    Sicherheitsabdeckung;

o    Überdachung.

Die allgemeinen Sicherheitsinformationen können nicht alle Umstände in Einzelfällen berücksichtigen. Sie kennen am besten die Schwimmfähigkeiten und das Verhalten Ihres/Ihrer Kindes/r und der anderen Gäste, die Ihr Schwimmbecken nutzen, sowie die örtlichen Besonderheiten. Sie sollten daher weitere Maßnahmen treffen, um gegebenenfalls die Sicherheit des Schwimmbeckens zu erhöhen. Diese Maßnahmen können beispielsweise zusätzliche beaufsichtigende Personen umfassen, wenn das Schwimmbecken von mehreren Nichtschwimmern gleichzeitig genutzt wird.

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